Der Besuch des Kindergartens während eines oder zweier Jahren nach dem 4. Lebensjahr ist freiwillig und unentgeltlich. Ziel des Kindergartens ist es, die Entwicklung des Kindes zu fördern und ihm den Übertritt in die Volksschule zu erleichtern.
Wollen Sie Ihr Kind für den Kindergarten einschreiben, müssen Sie dies bis mitte Mai vor dem neuen Schuljahr tun.