Einbürgerungsverfahren
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung von Kantonsbürgern ist die Bürgergemeindeversammlung zuständig. Bei ausserkantonalen Bürgern und ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
- Geburtsscheine
- Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
- Wohnsitzzeugnisse
- Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
- Auszug aus dem Zentralstrafregister
- Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre
- Bescheinigung des Steueramtes
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bürgergemeinde | 062 293 14 01 | bg_wisen@gmx.ch |