Verlust des Passes
Taucht ein gestohlen oder verloren gemeldeter Pass wieder auf, so müssen Sie ihn annullieren lassen und dürfen ihn nicht wieder gebrauchen, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 062 293 64 90 | kanzlei@wisen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|