Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Im Gemeindehaus : Sonntag 10.00 - 12.00 Uhr
Urnenstandort
Gemeindehaus: Sitzungszimmer / Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Kuvert vorne nicht öffnen. Das Zustellkuvert darf auf der Vorderseite nicht geöffnet werden. Der "Reissverschluss" dient dem Wahlbüro zur Entnahme des Stimmrechtsausweises.
- Zum Öffnen Lasche auf der Rückseite "Zum Öffnen" vorsichtig aufreissen. Wahl und Abstimmungsmaterial entnehmen.
- Stimm-/Wahlzettel Stimm- und Wahlzettel ausfüllen und in das Fach ohne Sichtfenster legen.
- Stimmrechtsausweis Den Stimmrechtsausweis unterschreiben und in das Fach mit Sichtfenster stecken. Prüfen Sie, ob die Adresse der Gemeindeverwaltung im Fenster ersichtlich ist. Zustellkuvert zukleben.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es im Briefkasten beim Gemeindehaus deponieren. Der Brief muss spätestens am Samstag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist